Seeländischer Terrarien- und Zierfischverein

Börsenordnung

Genaue Anschrift des Börsenlokals:
Mehrzweckhalle Kallnach
Turnhalleweg
3283 Kallnach

  1. Ablauf

    Alle Aussteller:
    Von 9.30-10.00 Uhr findet für die Verkäufer eine Vorbörse statt, wobei Punkt 6 Gültigkeit hat. Die Börse findet von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr statt.
    Die Aussteller können die Halle am Sonntag ab 07.30 Uhr betreten.
    Nach Tel. Anmeldung unter  079 796 77 40  kann der Verkaufsstand am Samstag ab ca. 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr eingerichtet werden.
    Am Samstag findet kein Verkauf statt!
    Mit der Anmeldung anerkenne jeder VerkäuferIn dieses Reglement an.
    Avec l’inscription chaque vendeur accepte ce règlement.

  2. Alle Aussteller

    Folgende Vorschriften aus der eidgenössischen Tierschutzverordnung sind zu beachten:
    Verpacken / Transport
    Jeder Verkäufer ist verpflichtet, seine Tiere dunkel und gegen Kälte / Wärme geschützt einzupacken.
    Jeder Verkäufer bringt das benötigte Material selber mit.

    Art. 51: Haltebewilligung des Erwerbers:
    Wer ein Tier abgibt, das nur mit Bewilligung gehalten werden darf, muss sich vergewissern, dass der Erwerber diese Bewilligung besitzt.

    Neue Verordnung vom BEVET
    Als erste hat die Schweiz jetzt ein eignes Citesgesetz:
    In diesem wird verlangt, dass gelistete Tiere einen Herkunftsnachweis haben müssen. Der Verkäufer von gelisteten Tieren muss dem Käufer eine Bestätigung abgeben. Das Formular kann hier heruntergeladen werden.

    Art. 51a: Altersgrenze für Käufer von Tieren:
    Tiere dürfen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Inhaber der elterlichen Gewalt an Personen unter 16 Jahren verkauft werden.
    Wir empfehlen auch bei jedem Verkauf die Aushändigung der Adresse / Visitenkarte zwecks Rückfragen.

    Terrarien:
    !! Achtung, an der Börse sind Giftschlangen ab sofort verboten !!
    Das Herausnehmen aller Tiere aus den Behältern, ist nur den Besitzern gestattet.
    Die angebotenen Tiere sind permanent durch eine Person zu beaufsichtige

  3. Einrichtung

    Alle Aussteller:
    Warm- und Kaltwasser, elektrische Anschlüsse und die Tische werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
    Achtung die Hallentemperatur ist zwischen 20°C und 22°C!

    Aquarien:
    Aquarien, Behälter, Heizer, Durchlüfter, Beleuchtung, usw. hat der Verkäufer mitzubringen.

    Terrarien:
    Die Behälter müssen den Mindestanforderungen entsprechen, das heisst ausreichende Belüftung, geeignetes Bodensubstrat (für die Aufnahme von Ausscheidungen).
    Die Behältergrösse sollte den Tieren ein problemloses Wenden ermöglichen.

  4. Bezeichnung

    Alle Aussteller:
    Die Beschriftung der angebotenen Tiere beinhaltet den wissenschaftlichen Namen, den deutschen Namen (falls vorhanden), die geografische Herkunft, die Endgrösse der Tiere und die minimale Beckengrösse, die erforderliche Luft-, Wassertemperatur und Wasserbeschaffenheit (weich/ mittel/ hart) für die Fische.

    Terrarien:
    Für jedes angebotene Tier sind folgende Angaben schriftlich (sichtbar) anzugeben:
    Deutscher- und wissenschaftlicher Name
    Herkunft: Wildfang / Nachzucht
    Geschlecht: 1.0 / 0.1 / 0.0.1
    Schutzstatus: WA I. und WA II.

  5. Angebote

    Alle Aussteller:
    An der Börse dürfen nur gesunde Tiere ohne jegliche Deformationen (z.B. Schuppenschäden, beschädigte Kiemendeckel, fehlende Flossen oder Gliedmassen) in einer angemessenen Grösse verkauft werden. Der Verkauf von zu kleinen Tieren ist untersagt! Die Beurteilung liegt im Ermessen der Börsenaufsicht. Wir rechnen mit der Kontrolle durch den Kantons-Veterinär.
    Eine Börsenaufsicht kontrolliert vor der Türöffnung die Tiere, Pflanzen und Preise.
    Die Tiere sind vernünftig unterzubringen und zu transportieren.

    Aquarien:
    An der Börse dürfen nicht zu kleine Fische verkauft werden. Die Minimalgrössen für Fische sind: bis 5 cm Endgrösse die halbe Endgrösse, für grössere Fische ein Drittel der Endgrösse.
    Die Besatzdichte in den Verkaufsbecken darf nicht zu hoch sein. Die Beurteilung liegt im Ermessen der Börsenaufsicht.

    Terrarien:
    Für bewilligungspflichtige Tiere sind die entsprechenden Papiere mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen.

  6. Abrechnung & Unkostenbeitrag

    Aquarien:
    Hierzu ist eine zentrale Kasse eingerichtet, der Kunde geht mit dem Coupon an diese Kasse und bezahlt die Ware und die Tiere. Nach Börsenende erhält der Verein 12% des Umsatzes.

    Terrarien:
    In diesen Bereich der Börse wird dem Käufer KEIN “Eintritt“ abverlangt.
    Der Verkäufer bezahlt einen Unkostenbeitrag von Fr. 25.- pro reservierten Meter, die minimale Länge beträgt 1 Meter.

  7. Minimalpreise

    Der Veranstalter oder die Börsenaufsicht kann einen Minimalpreis diktieren. Die angebotenen Tiere/ Pflanzen/ Lebendfutter/ Aquarienzubehör dürfen nicht verschenkt werden. Mengenrabatte sind im sinnvollen Rahmen möglich.

  8. Haftung

    Der Verein, kann für die Gesundheit der angebotenen Tiere und die Qualität der Wahren in keiner Weise verantwortlich gemacht werden. Ausserdem lehnt der Verein sowohl bei Diebstahl als auch Unfällen aller Art, jegliche Haftung ab. Versicherung ist Sache des Verkäufers.

  9. Börsenaufsicht

    Eine Börsenaufsicht wird vor und während dem Verkauf  Tiere, Pflanzen und Preise kontrollieren. Die Börsenaufsicht kann fehlbare Verkäufer von der Börse ausschliessen.

Hinweis
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten bitten wir Sie, sich nach dem Reglement zu richten.

Mit der Anmeldung anerkennt jeder VerkäuferIn dieses Reglement an.
Avec l’inscription chaque vendeur accepte ce règlement. 

Der Seeländische Terrarien- und Zierfischverein wünscht Allen eine erfolgreiche Börse und einen schönen Aufenthalt.

Der Seeländische Terrarien- und Zierfischverein