Seeländischer Terrarien- und Zierfischverein

Cites

Was ist Cites?

(Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) auch bekannt als Washingtoner Artenschutzabkommen, ist eine von weltweit 178 Staaten unterzeichnete Handelskonvention, welche die Erhaltung und eine nachhaltige Nutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt zum Ziel hat.

Was bedeutet Cites für mich als Aussteller?

Für citespflichtige Tiere wird ein Herkunftsnachweis verlangt. Diesen Herkunftsnachweis muss beim Verkauf eines citespflichtigen Tieres für den Käufer mit allen Angaben ausgefüllt und ihm mitgegeben werden. Den Herkunftnachweis finden Sie hier zum Downloaden.

Welche Tiere und Pflanzen sind citespflichtig?

Tiere und Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, oder drohen in diese Kategorie zu kommen, unterliegen dem Citesgesetz. Alle citespflichtigen Tiere und Pflanzen finden Sie in der Artenanhangliste.

Möchten Sie nachschlagen ob Ihre Tiere und Pflanzen citespflichtig sind? Dann geben Sie den lateinischen Namen des Tieres oder der Pflanze hier ein und sehen Sie auf einen Blick, ob das Tier oder die Pflanze citespflichtig ist und unter welchem Anhang es fällt.

Was bedeuten Appendices (Anhang) I, II & III ?

Die Fauna und Flora wurde in 3 Gruppen unterteilt:

·         Anhang  I

Enthält Arten, die wegen ihrer bereits geringen Bestände oder wegen des starken Handelsdrucks akut vom Aussterben bedroht sind. Internationaler – d.h. grenzüberschreitender – Handel mit diesen Arten für kommerzielle Zwecke ist verboten. Dieser Anhang umfasst knapp 700 Tier- und Pflanzenarten.

·       Anhang  II

Die hier verzeichneten Arten sind, obwohl handelsrelevant, noch nicht unmittelbar vom Aussterben bedroht, könnten es aber werden, wenn der Handel mit ihnen nicht stark reguliert und kontrolliert wird. Exemplare dieser Arten dürfen nur mit einer Ausfuhrgenehmigung der zuständigen Behörden des Ursprungslandes aus- und eingeführt werden, die auf einem wissenschaftlich begründeten “Unbedenklichkeitsattest” (Non-detriment-finding) beruhen soll.

In Anhang II sind momentan ungefähr 29.000 Arten gelistet, wobei allein 25.000 Einträge auf Orchideen entfallen.

·         Anhang III

Enthält Arten, für die nur von einzelnen Ursprungsländern eine Handelskontrolle nach dem Muster für Anhang II-Arten gewünscht wird. Die meisten Einträge haben Ghana, Indien, Honduras und Costa Rica veranlasst, die ihre Tierwelt vor dem Zugriff des Tierhandels schützen wollen.

Für jede Tier- und Pflanzenart, die sich in einem der drei Anhänge befindet, muss für den Verkauf an der ReptiFish ein Herkunftsnachweis ausgefüllt werden.